Testament von Andre Mayer, Mitglied des inneren Rats von Straubing, 08.08.1536

Stadtarchiv Straubing

Beschreibung

In seinem Testament legt Andre Mayer, Mitglied des inneren Rats von Straubing, seinen Letzten Willen fest. Zu seinen Geschäftsherren ernennt er die Mitglieder des inneren Rats Thomas Schmidl und Hanns Schwartz den älteren und den Straubinger Bürger Hanns Prielmair, die für ihre Mühen jeweils 1 Pfund Regensburger Pfennige erhalten sollen. Andre Mayer möchte in der Kapelle der Bäckerknechtsbruderschaft in St. Peter beerdigt werden. Zu seiner Beerdigung soll man 2 Tücher mitnehmen, die später an die armen Leute verteilt werden sollen. Dem Blatternhaus vererbt der Aussteller seinen Zehent von Praytnveldt (Breitenfeld) und Landtstorff (Landstorf) unbeschadet der Lehenschaft Herzog Ludwigs X. Aus dem Kastenamt soll man fünf armen Leuten wöchentlich mit Almosenschüsseln versorgen, die mit Brot und Fleisch gefüllt sein sollen. Wird eine Schüssel frei (Tod des Empfängers) soll der Bürgermeister oder Steuerherr sie weiterverleihen. Das Kastenamt soll dafür entweder 500 Rheinische Gulden Gült des Ausstellers verwenden oder Brauhaus und Stadel des Ausstellers samt Zubehör, gelegen im "aprill", bekommen. Dem Spital vermacht Mayer seine Fleischbank mit der Auflage, seinen blind geborenen Vettern Hartman Schöttlen von Metzing (Motzing) aufzunehmen und zu versorgen. Seine Frau Anna soll alles erhalten was bereits schriftlich aufgenommen wurde. Petter Mayer, Sohn seines Bruders Hanns Mayer von Hartham, vermacht der Aussteller sein großes Haus am Khäßmarkt (Käsmarkt) mit Brauhaus, Braugeschirr und "multzstadl". Überdies erhält er das kleine Haus auf dem Kirchhof von St. Jakob, in dem Anna lebenslanges wohnrecht hat. Da Petter Mayer sich in kaiserlichen Diensten befindet, soll er das Erbe nur bekommen wenn er den Dienst überlebt und das Erbe antritt. Für den Fall, dass er im Dienst stirbt oder das Erbe verkaufen will, sollen die Geschäftsherren die Hälfte dieses Erbes verwenden um Almosenschüsseln für das Blatternhaus zu stiften und die andere Hälfte soll an die Verwandten des Ausstellers, nicht aber an Petter Mayer verteilt werden. Die beiden Töchtern seines Bruders Hanns sollen zu ihren Hochzeiten jeweils 30 Rheinische Gulden erhalten. Stirbt eine vor der anderen, erhält die Überlebende 60 Rheinische Gulden. Sterben beide unverheiratet geht das Geld zurück an die Erben von Andre Mayer. Den gleichen Betrag soll seine Dienerin Ursula, die Tochter von Hanns Urvelder, erhalten. Bei u.a. schlechtem Benehmen, soll man ihr den Betrag wieder wegnehmen und den Erben des Ausstellers geben. Weiterhin sollen die Geschäftsherren alle Erben vom Erbe ausschließen können, denen der Letzte Wille des Ausstellers nicht passt.

Siegel: Unterschrift und Signet des ausstellenden Notars. Das Siegel von Hanns Schwartz dem jüngeren zeigt im Schild einen Mannsrumpf und auf dem Turnierhelm das Wappenbild. Das Siegel von Christoff Hoffmayster zeigt im Schild 2 gestürzte und gekreuzte Lanzenspitzen und auf dem Turnierhelm einen Mannsrumpf mit schwingender Keule in der rechten Hand. Das Siegel von Hanns Winhart zeigt im Schild einen Baum auf dem Dreiberg und auf dem Turnierhelm einen doppelten Flug mit dem Wappenbild. Das Siegel von Wylhalm Hagen zeigt im Schild einen erhobenen Arm mit gezücktem Schwert auf dem Dreiberg und auf dem Turnierhelm einen Mannsrumpf, der in der rechten Hand ein Schwert schwingt. Alle anderen Siegel fehlen oder sind nicht erkennbar.